Um ein Stellenangebot für eine(n) Ärztin/Arzt in Weiterbildung in Ihrer Klinik aufzugeben, müssen Sie weiterbildungsbefugt und Mitglied bei der Bayerischen Landesärztekammer sein.
Bitte beachten Sie: im Falle einer ambulanten Weiterbildung muss vor dem Tätigkeitsbeginn von Weiterzubildenden ein Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bei der KVB gestellt werden.
Alle Informationen zur Weiterbildungsförderung finden Sie auch unter:
https://www.kvb.de/mitglieder/praxisfuehrung/foerderungen/weiterbildungsfoerderung
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung unter:
+ 49 89 4147-358
info@kostf-bayern.de